Allgemeine geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen der Firma Fritz Köhler e.K. eingetragen als Einzelfirma
HRA 5412,Firma Fritz Köhler e. K. Coesterweg 39 , 59494 Soest

1. Allgemeines – Geltungsbereich
Die nachfolgenden Verkaufsbedingungenen der Firma Fritz Köhler
gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende
Bedingungen der Kunden erkennen wir nicht an , außer es ist ausdrücklich
schriftlich vereinbart. Unsere Verkaufsbedingungenen
gelten auch dann, wenn Kenntnis entgegenstehender oder von
unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
die Lieferung bzw. Dienstleistung vorbehaltlos ausführen. Die
Geschäftsbedingungen gelten als Anerkannt, bei Unterschrift der
Angebote, Auftragsbestätigung, Lieferung und Annahme der gelieferten
Waren und Dienstleistungen.

2. Angebot – Vertragsabschluss
Die Angebote der Firma Fritz Köhler e.K. sind freibleibend, sofern
sie im Angebotstext nicht ausdrücklich verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung
der Firma Fritz Köhler oder durch die Ausführung der Bestellung
zustande. Bei schriftlichen Auftragsbestätigungen ist der Inhalt
maßgeblich, mündliche Nebenabreden müssen schriftlich von
der Firma Fritz Köhler e.K. bestätigt werden. Technische und
gestalterische Abweichung von Beschreibungen und Angaben in
Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-,
Konstruktions-, Material- und Beschaffenheit Änderungen im Zuge
des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne das hieraus
Rechte gegen uns hergeleitet werden können. Ausstellungsstücke
dienen vorwiegend der Darstellung des Designs und sind
für die zu liefernde Ausführung unverbindlich.

3. Lieferung
Die Firma Fritz Köhler e.K. haftet- aus soweit Liefertermine angegeben
sind – nicht für die Verzögerungen bei der Lieferung, die
nicht von Ihr verschuldet wurden. Das gilt besonders bei höherer
Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen oder bei Lieferverzögerungen
der Zubringerfirmen. Teilerechnungen und Teilrechnungen für
funktionierende Einheiten sind zulässig. Angegebene Liefertermine
sind unverbindlich. Die Lieferungen von Waren und Dienstleistungen
darf auch über die Firma Fritz Köhler e.K. beauftragte
Personen bzw. Unternehmen erfolgen.

4. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro. Sind Verpackung – Transportkosten
und Fahrpauschalen in der Auftragsbestätigung gesondert
aufgeführt, gelten diese zu Lasten des Käufers. Die Preise gelten
nur für die angebotenen Mengen, Massen und Abmessungen. Bei
Änderungen bleiben Preiskorrekturen vorbehalten.

5. Kostenvoranschläge
Für das Erstellen von Kostenvoranschlagen berechnen wir Ihnen
wie 10% der KV Brutto Angebotssumme die wir bei der Auftragserteilung
verrechnen. Die Summe decken unsere Kosten für
das Erstellen des KV, eine Schadensbegutachtung vor Ort und
anteilige Anfahrtskosten. Sollte eine Notreparatur notwendig sein,
wird diese separat ausgewiesen. Die Summe überweisen Sie bitte
innerhalb 5 Tage nach Erhalt des Kostenvoranschlages auf das
ausgewiesen Konto.

6. Montagehinweise
Der Besteller hat nachfolgende Leistungen zu seinen Lasten zu
besorgen, sofern nicht ausdrücklich und individuell folgende Leistungen
gegen zusätzliche Berechnung beauftragt werden:
a) Erreichbarkeit und Ebenheit des Einbauortes und des
Arbeitsbereiches, Fundamente, (Beton-) Decken, Maurer-,
Stein-, Beiputzarbeiten, Gerüstgestellung über 4 m Arbeitshöhe,
Unterbrechung Wärme leitender Bauteile (Putz- bzw.
Klinkerschnitt bei nachträglichen Anbauten - z.B. Wintergärten).
b) Stromanschluss- und Verbrauch: 230V/15A4.
c) Bei Kunststoff- und Holzfenstern werden die Standardgriffhöhen
(für Konstantgetriebe) des Beschlagherstellers
zu Grunde gelegt. Bei Aluminiumfenstern werden die Griffhöhen
in der Regel mittig angeordnet.
d) Bei Haustüren werden die Griffhöhen unter Berücksichtigung
der technischen Möglichkeiten nach optischen
Gesichtspunkten angebracht. Wünscht der Kunde andere
Griffhöhen, so hat er dies schriftlich mitzuteilen.
e) Für dauerelastische Versiegelungen verwenden wir überwiegend
Dichtstoffe auf Silikonbasis, die nicht überstreichfähig
sind.
f) Zur Wärmeisolierung der Baukörperanschlussfugen verwenden
wir überwiegend PU-Isolierschaum mit hoher
Schalldämmung. Sollten hier auf Kundenwunsch andere
Materialien zum Einsatz kommen, so ist uns dies vor Auftragserteilung
bekannt zu geben.
g) Der Auftragnehmer kann keine Gewähr für die energetische
Qualität des Gebäudes/Objektes übernehmen
sofern nicht vom Besteller einzuhaltende Energiewerte für
Rahmen, Glas und Glasrand bei Auftragserteilung bekannt
gegeben werden.
Fehlen diese Vorgaben, werden Qualitätsfenster und -türen nach
dem Inhalt des Angebotes geliefert. Beim Einbau neuer Fenster
und Außertüren sind aufgrund der gesetzlichen Anforderungen
bauseits auch folgende Bauteile auf Ihre Tauglichkeit zu untersuchen:
Rollladenkästen, Fensterbankanschlüsse, Fensterleibungen,
Heizkörpernischen etc. Dabei ist zu beachten, dass die energetische
Qualität des Gebäudes nicht verschlechtert werden darf.
Hierfür ist der Besteller allein verantwortlich.

7. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang
beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. Eine Beanstandung
hat schriftlich zu erfolgen. Rechnungsbeträge sind zu
zahlen, wie in der Rechnung angegeben, spätestens aber 10 Tage
nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Vor allem bei Dienstleistungen.
Bei Warengeschäften kann die Firma Fritz Köhler e.K. gesonderte
Zahlungsbedingungen im Wortlaut der Auftragsbestätigung anbieten.
Diese gelten mit schriftlicher Bestätigung der Auftragsbestätigung
als angenommen. Die Firma Fritz Köhler e.K. behält sich
das Eigentum an gelieferten Waren solange vor, bis sämtliche
Forderungen gegen den Kunden – auch aus anderen Verträgen –
erfüllt sind. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann Firma Fritz
Köhler e. K. Verzugszinsen in Höhe von 3% über den jeweiligen
Diskontsatz der D. Bundesbank beanspruchen.

8. Mängelgewährleistung , Rücktrittsrecht , Schadenersatz
    und Zurückbehaltungsrecht

Beschaffenheit – und Leistungsangaben in Prospekten sowie Bild
und Text gelten nicht als zugesichert. Es sei denn, es wird in der
Auftragsbestätigung schriftlich erklärt. Sofern ein von der Firma
Fritz Köhler e.K. zu vertretenden Mangel des Kaufgegenstandes
vorliegt, ist die Firma Fritz Köhler e.K. zur Mängelbeseitigung oder
zur Ersatzlieferung berechtigt. Beseitigt die Firma Fritz Köhler e.K.
den Mangel innerhalb angemessener Zeit nicht, kann der Kunde
vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche auf Schadensersatz, z. B
Produktionsausfall entgangenen Gewinn, Mehrverbrauch an Material
sind ausgeschlossen. Der Kunde kann Zurückbehaltungsrechte
nur in dem Umfang ausführen, der im angemessenen Verhältnis zu
dem von der Firma Fritz Köhler e. K. noch nicht erbrachten Teil
der Leistungen steht. Nach Montage der gelieferten Waren oder
Dienstleistungen ist eine Reklamation bzw. Schadensersatzansprüche
unwirksam

9. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort ist 59494 Soest. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Gerichtsstand für Mahnverfahren sowie Ansprüche,
der beidseitigen aus einem Geschäft oder erbrachten Dienstleistungen
beruhen, einschließlich aller Ansprüche aus Schecks
und wechseln ist das Amtsgericht Soest, bzw. Oberlandesgereicht
Hamm.

10. Teilwirksamkeit
Obige Bedingungen bleiben auch im Falle einer rechtlichen
Unwirksamkeit einzelner Teile im Übrigen sowie im Vollen Umfang
wirksam

Firma Fritz Köhler Soest e.K
Stand: April 2015